Merkblätter und Formulare aktualisiert
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Der Bundesrat zückt die Finanz-Bazooka gegen Covid-19
«Es ist kein 100-m-Sprint – es ist ein Marathon»: Unter diesem Motto haben Bundesrat Ueli Maurer und die Spitzen der Nationalbank und der Finma (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) erneut weitreichende Massnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise vorgestellt. So wurde die Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber aufgehoben, um die Rekrutierung von akut gefragten Arbeitnehmenden zu erleichtern (medizinisches Personal, Pharmabranche, Landwirtschaft oder Logistik). Zudem wurden die Einschränkungen für die Kurzarbeit noch einmal gelockert. Bundesrat Guy Parmelin wies explizit darauf hin, dass Schliessungen von Betrieben nur als letzter Schritt beschlossen werden sollen.Gemäss Insidern soll das Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft), das bisher sehr restriktiv agierte, die Deutungshoheit im ökonomischen Krisenmanagement weitgehend an die Sozialpartner verloren haben. Überbrückungskredite für KMU
Seit Donnerstag können Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beantragt werden. Betroffene Unternehmen können von ihren jeweiligen Banken Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10 % ihres Jahresumsatzes bis max. 20 Mio. CHF beantragen. Bis zu 500'000 CHF werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100 % vom Bund abgesichert. Der Zinssatz ist auf null Prozent festgelegt.Kreditgesuche können auf covid19.easygov.swiss eingereicht werden. Für Überbrückungskredite, die den Betrag von 500'000 CHF übersteigen, gelten andere Regeln. Zudem ermöglicht der Bundesrat der Postfinance, vorübergehend ihren bestehenden Firmenkunden unbürokratischen Zugang zu Krediten bis 500'000 CHF zur Verfügung zu stellen. Ebenso können die Erstreckungen von MWST und direkter Bundessteuer (21. März bis 31.12.2020) genutzt werden.
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